Riester-Rente: unrechtmäßige Doppelprovision

von | Mai 10, 2022 | Altersvorsorge, Versicherungsrecht

Eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften haben bei Riester-Rentenversicherungsverträgen Doppelprovisionen erhoben. Hierzu waren sie laut Bundesfinanzministerium nicht berechtigt. Als betroffener Kunde haben Sie das Recht, die doppelt gezahlten Abschluss- und Vertriebskosten zurückzufordern.

Welche Versicherungsverträge sind betroffen?

In der Vergangenheit haben Versicherungsgesellschaften ihren Kunden erneute Abschluss- und Vertriebskosten in Rechnung gestellt, wenn sich in der Ansparphase die staatliche Zulage änderte und infolgedessen der Eigenbetrag des Kunden gestiegen oder gesunken ist.

Wenn Sie bei Ihrer Riester-Rentenversicherung

  • Ihren Eigenbeitrag z. B. wegen einer Kinderzulage entsprechend gesenkt haben und/oder nach Wegfall der Kinderzulage wieder erhöht haben oder
  • aus anderen Gründen (z. B. Arbeitslosigkeit) Ihren Eigenbeitrag gesenkt und wieder erhöht haben oder
  • eine Beitragszahlungspause eingelegt und nach deren Ablauf die Zahlung wieder aufgenommen haben oder
  • Ihren Eigenbeitrag nach Erhöhung der Grundzulage zum 01. Januar 2018 gesenkt haben,

sollten Sie prüfen lassen, ob Ihnen Ihre Versicherungsgesellschaft für diese Änderungen zu Unrecht Kosten in Rechnung gestellt hat. Die Versicherungsgesellschaften sind nicht verpflichtet, von sich aus ihre Kunden zu entschädigen. Sie als Kunden müssen sich daher selbst für Ihren Rückzahlungsanspruch stark machen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Kunden oftmals nicht wissen, dass sie Doppelprovisionen gezahlt haben.

Eine Rückforderung kommt auch dann in Betracht, wenn der Versicherungsvertrag bereits gekündigt oder beitragsfrei gestellt ist oder sich in der Rentenphase befindet.

Kostenlose anwaltliche Erstberatung

Für die Klärung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen mit einer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung gern zur Verfügung. Hierfür benötigen wir Ihren Versicherungsvertrag.

Sollten Sie bereits Kenntnis über die Zahlung der Doppelprovisionen haben, benötigen wir die entsprechenden Informationen Ihrer Versicherung darüber.

Sie können uns Ihre Unterlagen mit dem nebenstehenden Dokumenten-Upload zur Verfügung stellen. Ferner können Sie gern die üblichen Kontaktwege E-Mail/Post/Fax/Telefon nutzen.

 

 

Bildnachweis: Christian Jung – stock.adobe.com

Haben Sie Fragen? Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung?

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Mit unserer Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen rund um die Themen Altersvorsorge, Kapitalanlage, Finanzierung, Immobilien, Konto & Karte und Versicherung. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung klären unsere Anwälte für Bank - und Kapitalmarktrecht gern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!

Aktuelle Fälle

    Bitte tragen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer sowie eine gültige E-Mail-Adresse ein, um das Ergebnis der anwaltlichen Prüfung erhalten zu können.

    Fügen Sie als Dateien Scans oder qualitativ gute Fotos Ihrer Unterlagen bei.

    Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung prüfen wir gern, ob eine Kostenübernahme durch diese in Betracht kommt. Hierzu brauchen wir ein Scan oder ein Foto Ihres Versicherungsscheins oder der letzten Rechnung Ihrer Versicherung.

    * Pflichtangaben

    Dokumente hochladen

    Die Dateien sollten insgesamt ein Volumen von 10 MB nicht überschreiten. Bitte verwenden Sie eines der folgenden Dateiformate .jpg, .pdf, .gif, .png.

    Mit dem Abschicken dieses Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten und Dateien zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage einverstanden. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

    Q

      Bitte tragen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer sowie eine gültige E-Mail-Adresse ein, um das Ergebnis der anwaltlichen Prüfung erhalten zu können.

      Fügen Sie als Dateien Scans oder qualitativ gute Fotos Ihrer Unterlagen bei.

      Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung prüfen wir gern, ob eine Kostenübernahme durch diese in Betracht kommt. Hierzu brauchen wir ein Scan oder ein Foto Ihres Versicherungsscheins oder der letzten Rechnung Ihrer Versicherung.

      * Pflichtangaben

      Dokumente hochladen

      Die Dateien sollten insgesamt ein Volumen von 10 MB nicht überschreiten. Bitte verwenden Sie eines der folgenden Dateiformate .jpg, .pdf, .gif, .png.

      Mit dem Abschicken dieses Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten und Dateien zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage einverstanden. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

      Q

      Kontosperrung und deren Auswirkungen

      Kommt es wegen der IT-Störungen oder wegen eines Cyberangriffes zu einer Kontosperrung, kann der Kontoinhaber im Wege des Online Banking in der Regel nicht mehr über sein Konto verfügen. Werden Überweisungen nicht ausgeführt oder Lastschriften von dem Kreditinstitut nicht eingelöst, so kann das schwerwiegende Auswirkungen für den Bankkunden haben. Dies insbesondere dann, wenn er keine Kenntnis von der Kontosperrung hat. Unverschuldet kann sich der Kunde in einem Mahnprozess befinden, da seine Rechnungen nicht beglichen werden. Negative Schufaeinträge sind nicht selten die Folge. ZUM NEGATIVEN SCHUFAEINTRAG

      Unsere Anwälte

      Karl-Georg von Ferber

      Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.

      Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.

      Dr. Oliver Rosowski

      Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

      Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.

      Dr. Tilman Langer

      Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.

      Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.

      Ulrike Rosowski

      Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte, Bankkauffrau

      Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.

      Bleiben Sie auf dem Laufenden

      Mit unserem Newsletter informieren wir Sie über wichtige Urteile und interessante Neuigkeiten im Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht