Rechtsanwalt Karl Georg von Ferber ist Gründer und seither Gründungspartner der Kanzlei von FerberLanger Rechtsanwälte.
1959 in Göttingen geboren, studierte er Rechtswissenschaften in Göttingen und Hamburg. Bevor er seine juristische Ausbildung 1988 im Hamburg mit dem 2. juristischen Staatsexamen beendete, absolvierte er Stationen seiner praktischen Referendarausbildung u. a. in Hamburg und Caracas (Venezuela). Nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft 1989 arbeitete er zunächst einige Jahre als selbstständiger / angestellter Rechtsanwalt mit wirtschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Ausrichtung.
1995 bis 2005 berichtete er als Leiter der Rechtsabteilung einer renommierten Hamburger Reederei an die Geschäftsführung. Ab Mitte 1998 übernahm er zudem Geschäftsführungsverantwortung in einer Vielzahl von Schifffahrtsgesellschaften und später in verschiedenen Treuhandgesellschaften, bis er 2009 die Kanzlei von FerberLanger gründete.
RA von Ferber berät und vertritt Mandanten schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts, des Bank- und Kapitalmarktrechts und des Versicherungsrechts. Aktuell vertritt er eine Vielzahl von geschädigten Schiffsfondsanlegern unter anderem in sog. Kapitalanleger-Musterverfahren und bei der Abwehr von Forderungen der Insolvenzverwalter. Darüber hinaus ist er aufgrund seiner Expertise im Kapitalanlagebereich, insbesondere im Schifffahrtsmarkt, vertragsgestaltend tätig.