Seit Ende 2016 verstärkt Dr. Oliver Rosowski das Anwaltsteam der Kanzlei von FerberLanger – seit Februar 2018 ist er Partner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für das Bank- und Kapitalmarktrecht.
Rechtsanwalt Rosowski studierte in Hamburg Rechtswissenschaften und absolvierte sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Celle und in Prag. Im Anschluss daran arbeitete er an der Universität Kiel als wissenschaftlicher Mitarbeiter und promovierte im Investmentrecht. Anfang 2007 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete fast zehn Jahre in einer auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei in Hamburg.
Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Versicherungsrecht. Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit berät und vertritt er mit großem Erfolg geschädigte Privatanleger und institutionelle Investoren außergerichtlich sowie vor Gericht. Er führt zahlreiche Großverfahren, vor allem solche nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Ferner vertritt er aktuell eine Vielzahl von Versicherungskunden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus gekündigten / widersprochenen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. In jüngster Zeit berät RA Rosowski Mandanten, die ihre Anlageobjekte über einen erleichterten, prospektfreien Vertrieb bspw. mittels Crowdinvesting oder über Anleihen finanzieren möchten, bei der Umsetzung ihrer Projekte.
In den letzten Jahren wurde RA Rosowski wiederholt zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre im Spruchverfahren bestellt. Ferner ist RA Rosowski langjähriger Prüfer im Schwerpunktbereich Bank- und Kapitalmarktrecht an der Universität Kiel. Er hält zudem zu unterschiedlichen Rechtsthemen Fachvorträge, u. a. in der Anwaltsfortbildung im Hamburgischen Anwaltsverein.