Anwalt Rechtsgebiete – Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

Die Rechtsanwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte haben sich auf die Rechtsgebiete Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert. Auf diesen Rechtsgebieten liegen seit jeher die Schwerpunkte unserer Tätigkeit, so dass wir über langjährige Beratungs- und Vertretungserfahrungen verfügen. Diese bringen wir gern auch für die Lösung Ihres Rechtsproblems ein.  

Bankrecht

Zum Bankrecht gehören sämtliche Themen und Probleme, die innerhalb der Geschäftsbeziehung mit einer Bank entstehen können.

Nahezu jeder verfügt über ein Girokonto, um den Zahlungsverkehr praktisch abwickeln zu können. Ärgerlich wird es, wenn es hier zu Problemen oder gar Missbrauch kommt. Aktuell nehmen beispielsweise die Fälle des Online Banking Betruges immer mehr zu. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, dass Sie nicht auf dem Ihnen entstandenen Schaden sitzen bleiben.

Auch kann es rund um das Thema Darlehen zu Auseinandersetzungen mit der Bank kommen. Ihre Fragen

  • zum Widerruf des Darlehensvertrages
  • zur Inanspruchnahme aus einer Kreditsicherheit
  • zur Zahlungsverpflichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung etc.

klären unsere Fachanwälte fürs Bankrechtrecht gern für Sie.

Neben unserer fachlichen Expertise bringen wir unsere fundierte Erfahrung im Umgang mit Banken für Sie ein. Unsere Rechtsanwälte verfolgen das Ziel, Ihre Interessen als starker Partner zu vertreten, damit Sie sich nicht einer vermeintlich übermächtigen Bank ausgeliefert sehen.

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Kapitalanlagerecht

Der Anlegerschutz gehört zu den Fachgebieten unserer Rechtsanwälte. Bereits mehreren tausend Anlegern (privaten wie institutionellen Anlegern) konnten die Anwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte ihr verlorenes Geld aus einer gescheiterten Kapitalanlage z. B. in Form von Schadensersatz wegen Falschberatung und/oder aus Prospekthaftung zurückholen.

Neben den klassischen Anlageprodukten wie offene Fonds, Wertpapiere wie Anleihen, Aktien, Zertifikate, Genussrechte oder Schuldverschreibungen gehören auch die Produkte des grauen Kapitalmarktes wie geschlossene Fonds, Direktinvestments oder tokenbasierte Vermögensanlagen zu unserem Beratungsportfolio.

Lässt sich außergerichtlich keine Lösung finden, scheuen wir die gerichtliche Auseinandersetzung mit Anlageberatern, Anlagevermittlern oder Initiatoren nicht. Hier kommt neben einer Individualklage wegen einer fehlerhaften Beratung oder Vermittlung auch die Durchführung eines Kapitalanlegermuster-Verfahrens wegen unrichtiger oder unvollständiger Vertriebsunterlagen in Betracht.

Im Vordergrund steht bei unserer Beratung und Vertretung eine Kosten-Nutzen-Abwägung, damit Ihnen nicht unnötig ohne Vorliegen nennenswerter Erfolgsaussichten weitere Kosten im Zusammenhang entstehen.

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Kapitalmarktrecht

Die Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte berät Unternehmen (startup-Unternehmen und klein und mittelständische Unternehmen „KMU“) auf dem Fachgebiet des Kapitalmarktrechts.

Wenn Sie für Ihr Unternehmen für Ihre Geschäftsidee oder Ihr Investitionsvorhaben Kapital benötigen, stehen Ihnen unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen und begleiten Sie während des gesamten Prozesses der Unternehmensfinanzierung.

Bereits bei der Auswahl des Finanzierungsinstruments sind rechtliche Besonderheiten zu beachten wie auch bei der tatsächlichen Produktplatzierung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Unternehmensfinanzierung sämtlichen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entspricht und damit rechtlich auf sichere Beine gestellt wird.

Darüber hinaus verfügen unsere Anwälte über eine große fachliche Expertise, wenn es darum geht, den Vertrieb von Finanzprodukten zu digitalisieren.

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Versicherungsrecht

Die Anwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte sind auf das Fachgebiet des Versicherungsrechts spezialisiert.

Viele Verbraucher sind von der Entwicklung ihrer Verträge zur Rentenversicherung bzw. Lebensversicherung für ihre Altersvorsorge enttäuscht und suchen einen vorzeitigen Ausweg aus den langfristigen Verträgen. Gerade auch die Verträge für die Basis-Rente („Riester-Rente“ und „Rürup-Rente“) halten häufig nicht das, was bei Abschluss versprochen wurden. Im Gegenteil: die Basis-Rentenversicherungsverträge sind mit erheblichen Nachteilen verbunden, die vielen nicht bekannt sind.

Für zahlreiche Mandanten haben unsere Rechtsanwälte ein vorzeitiges Ende durch einen erfolgreichen Widerruf/Widerspruch der starren und kaum lukrativen Rentenversicherungsverträge bzw. Lebensversicherungsverträge erreicht. Ein erfolgreicher Widerruf bringt zudem den Vorteil, dass die Versicherung zur Zahlung eines Nutzungsersatzes verpflichtet sind. Dadurch kann es möglich sein, dass Sie nicht nur Ihre eingezahlten Beiträge, sondern noch etwas mehr von Ihrer Versicherung erhalten werden.

Wir beraten Sie gern, welche rechtlichen Möglichkeiten für eine vorzeitige Beendigung Ihres Vertrages zur Rentenversicherung / Lebensversicherung in Betracht kommen.

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Haben Sie Fragen? Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung?

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Mit unserer Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen rund um die Themen Altersvorsorge, Kapitalanlage, Finanzierung, Immobilien, Konto & Karte und Versicherung. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung klären unsere Anwälte für Bank - und Kapitalmarktrecht gern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!

Unsere Beratungsthemen

Beratungsthemen für Verbraucher

Die Rechtsanwälte der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte setzen sich mit großem Engagement für die Rechte von Verbrauchern in den Fachgebieten Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Versicherungsrecht ein. Zu den aktuellen Beratungsthemen gehören u. a.:

  • Schufa
  • Online Banking Betrug
  • Altersvorsorge/Rentenversicherung beenden
  • Geschädigte Kapitalanleger

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Beratungsthemen für Unternehmen

Unsere Anwälte begleiten als Fachanwälte des Kapitalmarktrechts Unternehmen (startup-Unternehmen und klein und mittelständische Unternehmen „KMU“) bei der Kapitalbeschaffung und unterstützen bei der Durchführung einer erfolgreichen Unternehmensfinanzierung.

Zu den aktuellen Beratungsthemen für Unternehmen gehören u. a.:

  • Finanzierungsformen der Unternehmensfinanzierung
  • BaFin-Angelegenheiten
  • Digitaler Vertrieb von Finanzprodukten

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Unsere Anwälte

Karl-Georg von Ferber

Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.

Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u. a.

Dr. Oliver Rosowski

Partner der Kanzlei und Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht u.a.

Dr. Tilman Langer

Gründer und Partner der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte.

Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital u. a.

Ulrike Rosowski

Rechtsanwältin der Kanzlei von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte, Bankkauffrau

Bankrecht, Vertragsrecht, IT-Recht u. a.

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