Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei von FerberLanger liegt auf dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Kapitalmarktakteure aus allen Bereichen.
Wir kennen die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer ganz genau und können daher individuelle Fragestellungen aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Das macht es uns möglich, unsere Mandanten optimal zu beraten; angefangen von der Strukturierung und dem Vertrieb von Kapitalmarktprodukten bis hin zur Durchsetzung von Anleger- und Investoreninteressen.
Neben typisch bankrechtlichen oder kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen sind selbstverständlich auch gesellschaftsrechtliche und vertragsrechtliche Fallgestaltungen bei uns gut aufgehoben. So kommen wir zu Lösungen, die alle Aspekte und Rechtsbereiche berücksichtigen, die für Sie wichtig sind.
Offene oder geschlossene Fonds, Wertpapiere wie Anleihen, Aktien, Zertifikate, Genussrechte oder Schuldverschreibungen sind beliebte Geldanlagen, die jedoch zunehmend komplexer werden.
Der regulierte wie auch der graue Kapitalmarkt bieten Anlegern Möglichkeiten, gute Erträge zu erzielen. Risiken rechtlicher und finanzieller Art bleiben dabei aber oft nicht aus – Risiken, die es im Vorfeld zu kennen gilt. Geht ein Investment schief, geht es dann darum, Ursachen und Verantwortlichkeiten zu klären und einen Ausgleich für erlittene Verluste zu erhalten.
Wir beraten und vertreten private und institutionelle Kapitalanleger: zu rechtlichen Fragen rund um geplante Investments. Vor allem sind wir aber auch Ansprechpartner, wenn z. B. Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater, Anlagevermittler oder Initiatoren durchzusetzen sind: Außergerichtlich oder vor Gericht im Klageverfahren. Und in allen Fällen deutschlandweit.
Können wir Ihnen behilflich sein? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! Sie erreichen uns unter +49 (0) 40 3250 3794-0 oder per E-Mail unter .
Neben klassischen Finanzierungsinstrumenten etablieren sich für kapitalsuchende Unternehmen immer stärker neue Möglichkeiten und Mischformen der Unternehmensfinanzierung. Auch auf der Vertriebsseite hat sich in den letzten Jahren einiges getan: Gerade der digitale Vertrieb über Internetplattformen, z. B. beim Crowdinvesting, rückt immer mehr in den Fokus. Die Entwicklungen sind unumkehrbar – mit allen Chancen, aber auch rechtlichen Risiken.
Wir beraten, begleiten und vertreten Unternehmen im gesamten Prozess der Kapitalbeschaffung – von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Abschluss und darüber hinaus: Wir entwickeln mit unseren Mandanten tragfähige Konzepte und unterstützen bei der Realisierung. Dabei behalten wir Erlaubnis- und Prospektpflichten sowie mögliche aufsichtsrechtliche Anforderungen immer im Auge und erstellen rechtssichere vertragliche Rahmenbedingungen für das angedachte Geschäftsmodell. Damit sorgen wir dafür, dass Ihre Kapitalbeschaffung in jeder Hinsicht ein Erfolg wird.
Wir könnten die richtigen Ansprechpartner für Sie sein? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! Sie erreichen uns unter +49 (0) 40 3250 3794-0 oder per E-Mail unter .
Bankkunden setzen in „ihre“ Bank in der Regel großes Vertrauen. Kommt es dann zu Konflikten zwischen Kunden und Bank – sei es bei Zahlungsdienstleistungen, Kontoverträgen, Kreditverträgen oder im Zusammenhang mit einem Wertpapierdepot –, ist die Enttäuschung von Bankkunden oft groß und häufig geht es um viel.
Wir kümmern uns deutschlandweit um Anliegen von Bankkunden: Wir klären rechtliche Möglichkeiten, um zuverlässige Strategien zu entwickeln, z. B. wenn es um den Widerruf eines Darlehensvertrages durch den Bankkunden geht. Wir verhandeln außergerichtlich mit Banken, z. B. wenn es um die Kündigung eines Darlehensvertrages durch die Bank geht oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, Hypothek oder Grundschuld. Denn oft geht es gerade dann um existenzielle Fragen, und die Suche nach einer rechtlich tragfähigen Lösung sollte unbedingt fachkundig betreut werden. Findet sich außergerichtlich keine Lösung, setzen wir Ihre Rechte und Ansprüche vor Gericht durch.
Sie benötigen anwaltliche Unterstützung in einem Konflikt mit Ihrer Bank? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! Sie erreichen uns unter +49 (0) 40 3250 3794-0 oder per E-Mail unter .
Versicherungen sollen unterschiedliche Lebensrisiken absichern und sind wichtiger Bestandteil finanzieller Vorsorge. Das gilt für Berufsunfähigkeitsversicherungen genauso wie z. B. für Lebens- und Rentenversicherungen.
Bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht es meist um die Frage, ob Berufsunfähigkeit eingetreten und die Versicherung zu Zahlungen verpflichtet ist. In diesen Auseinandersetzungen unterstützen wir Versicherte, ihre Ansprüche auf Zahlung zu belegen, mit der Versicherung außergerichtlich zu verhandeln und Ansprüche bei Bedarf gerichtlich durchzusetzen.
Sie benötigen Hilfe bei der Durchsetzung Ihre Ansprüche aus einer BU-Versicherung? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! Sie erreichen uns unter +49 (0) 40 3250 3794-0 oder per E-Mail unter .
Andere rechtliche Fragestellungen ergeben sich im Zusammenhang mit Lebens- und Rentenversicherungen.
Auch hier kann es nach einem Todesfall zu Auseinandersetzungen zwischen Begünstigtem und Versicherung kommen. Außerdem kann sich im Zusammenhang mit Lebens- und Rentenversicherungen die Frage stellen, ob man sich aus einem Lebensversicherungsvertrag ohne Verluste lösen kann? Und in der Tat: In etlichen Fällen ist es möglich, sich mithilfe eines Widerspruchs oder durch Rücktritt vom Versicherungsvertrag nicht nur ohne Verluste, sondern sogar mit Gewinn aus den Verträgen zu lösen.
Sie wollen sich von Ihrer Lebensversicherung „trennen“? Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Thema Widerspruch bzw. Widerruf der Lebensversicherung.