Bargeld auf einem Tisch liegend mit Etikett, auf dem "Rente" geschrieben steht

Ausstieg aus Basisrentenvertrag (Rürup- und Riesterversicherungen) II

Sie sind unzufrieden mit Ihrem Vertrag für die Basisrente (Rürup- oder Riesterversicherung) und möchten diesen gern vorzeitig beenden? Eine Kündigung führt nicht zur Auszahlung des Rückkaufswertes. Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, den Vertrag zur Basisrente vorzeitig zu beenden und an Ihr eingezahltes Geld zu kommen.

Die bittere Erkenntnis

Vielen Versicherten ist nicht bekannt, mit welchen erheblichen Nachteilen die Basisrenten (Rürup- und Riesterversicherungen) verbunden sind. Im Wesentlichen sind dies folgende:

  • Vorzeitige Auszahlung des eingezahlten Kapitals nicht möglich
  • Übertragung oder Beleihung der Versicherung nicht möglich
  • Nur beschränkte Hinterbliebenenleistung

Eine ausführliche Darstellung der Nachteile finden Sie in unserem ersten Beitrag zum Thema „Ausstieg aus Basisrentenvertrag“.  http://die-verbraucheranwaelte.com/ausstieg-aus-basisrentenvertrag-ein-fallbeispiel/

Rechtliche Ausstiegsmöglichkeiten: Widerruf oder Schadensersatz

Sofern Sie die vorzeitige Beendigung Ihres Basisrentenvertrages in Erwägung ziehen, sollten Sie Ihre rechtlichen Ausstiegsmöglichkeiten anwaltlich prüfen lassen. Möglicherweise kommt eine vorzeitige Beendigung im Wege eines Widerrufes und/oder über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht.

Bestehen eines Widerrufsrechts

Es ist zu prüfen, ob die Versicherung ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgesehene Widerrufsrecht belehrt hat.

Wir stellen in unserer Beratungspraxis häufig fest, dass dies oftmals nicht der Fall gewesen ist. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung, kann der Widerruf noch immer erklärt werden. Wenn Sie den Widerruf erklären, wird der Versicherungsvertrag wirtschaftlich rückabgewickelt. Die Versicherung muss Ihnen die geleisteten Beträge erstatten und gezogene Nutzungen herausgeben.

Zwar sind von Ihnen die erlangten Steuervorteile zurückzuzahlen. Sie erreichen aber die Möglichkeit, vorzeitig an Ihr angezahltes Geld zu gelangen.

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Hier ist zu prüfen, ob die Versicherung bei Vertragsabschluss vollständig und richtig über die Nachteile und Risiken aufgeklärt hat. Wenn dies nicht der Fall war, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch dies führt zu einer vorzeitigen wirtschaftlichen Rückabwicklung des Vertrages.

In unserer Beratungspraxis haben wir festgestellt, dass die Versicherungsvertreter oder Makler ihren Aufklärungspflichten häufig nicht nachgekommen sind. Oftmals wurde im Beratungsgespräch über die steuerlichen Vorteile während der Ansparphase gesprochen. Die spätere Versteuerung bei der Rentenleistung wurde demgegenüber meist nicht erwähnt. Dies ist aber relevant. Denn einen messbaren Steuervorteil können damit nur diejenigen erzielen, die im Rentenalter über ein wesentlich geringeres Einkommen verfügen.  Meist wurde auch nicht über die Nachteile im Vergleich zu den klassischen Lebens- und Rentenversicherung gesprochen.

Fehlt es an einer hinreichenden Aufklärung, sind Sie als Versicherungsnehmer so zu stellen, als ob Sie den Vertrag nicht abgeschlossen hätten. Sie können den Vertrag vorzeitig beenden und erhalten Ihre geleisteten Beträge zurück.

Zwar müssten Sie auch hier erzielte Steuervorteile erstatten. Dennoch sehen wir in diesem Weg eine gute und bereits mehrfach erfolgreich praktizierte Lösung, den langlaufenden Vertrag vorzeitig zu beenden.

Wichtig: Verjährung beachten

Bitte beachten Sie, dass die Schadensersatzansprüche wegen der fehlenden Risikoaufklärung spätesten 10 Jahre nach Vertragsabschluss verjähren. Für Basisrentenverträge, die vor dem Jahr 2012 abgeschlossen wurden, greift daher bereits die Verjährung. Für diese Fälle bleibt aber die Prüfung des Widerrufsrechts.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ausstiegsmöglichkeiten

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Basisrentenvertrag für ihre persönliche Vorsorgesituation geeignet ist, raten wir Ihnen zu einer anwaltlichen Eignungsprüfung. Hierfür sowie zur Prüfung Ihrer Ausstiegsmöglichkeiten stehen wir Ihnen gern mit einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung. Nutzen Sie dazu die nebenstehende Funktion zum Dokumenten-Upload, schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an.

 

Für unsere Mandanten konnten wir in der Vergangenheit bereits mehrfach beide Wege der Rückabwicklung gegen diverse Versicherungsgesellschaften erfolgreich durchsetzen. Hier berichten wir von einem Fall aus unserer Beratungspraxis. http://die-verbraucheranwaelte.com/ausstieg-aus-basisrentenvertrag-ein-fallbeispiel/

 

Bildnachweis: Christian Jung – stock.adobe.com

Falls Sie Fragen zum Thema haben, schreiben Sie uns unverbindlich eine Nachricht. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

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